Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Fa. STICKDESIGN GABELE( Auftragnehmer )
Allgemeines
Alle Aufträge werden zu
unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Diese
gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle Lieferungen und
Leistungen. Bei inhaltlich abweichenden Bedingungen, seitens des Auftraggebers,
gelten ausschließlich die AGB des Auftragnehmers.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers
an.
Preise
Alle Lieferungen erfolgen zu dem am Tag des Versandes gültigen Listenpreisen
incl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Lieferungen /
Zahlungen
Die Lieferungen erfolgen
entweder auf Rechung oder per Vorauskasse. Die Versandkosten und das
Transportrisiko trägt der Käufer, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.
Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Skontoabzug, es sei denn, es liegt ausdrücklich
eine abweichende schriftliche Vereinbarung vor. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz zu berechnen.
Wird der Zahlungstermin überschritten geben wir die Angelegenheit nach der 3.
Mahnung an ein Inkassobüro weiter. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu
Lasten des Schuldners.
Lieferzeiten
Die zugesagten Lieferzeiten verstehen sich immer unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten
unserer Vorlieferanten. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von
Lieferterminen sind ausgeschlossen. Sollten sich Lieferungen auf Grund von höherer
Gewalt oder unvorhergesehener Umstände verzögern oder nicht ausgeführt werden
können, sind wir in diesen Fällen berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
Motive/Angebote/Aufträge
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Durch Erteilung eines Auftrags gelten
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Besteller genehmigt, auch für
künftige Aufträge. Andere Bedingungen sind nur bindend wenn wir sie
schriftlich anerkannt haben. Bei fernmündlich erteilten Aufträgen wird für
die Richtigkeit der Wiedergabe keine Haftung übernommen. Für Aufnähern,
Schriften, sowie allen auftraggeberspezifischen Stickereien, besteht in jedem
Falle eine Abnahmepflicht, da eine Verwendung anderweitig nicht möglich ist.
Sollten wir bei Stornierung eines Auftrages ( nur innerhalb von 48 Stunden möglich),
mit der Fertigung von individuellen Produkten bereits begonnen haben, so trägt
die Kosten für die Fertigung der Auftraggeber.
Bei Direktbestickung von Fremdware ( Ware die vom Auftraggeber geliefert wird)
trägt der Auftraggeber das Risiko der Verarbeitung. Bei angelieferter Ware übernehmen
wir keinerlei Haftung für Schäden die durch das besticken entstehen können.
Wir behalten uns vor ungeeignete, getragene oder gebrauchte Textilien ohne
angaben von Gründen nicht zu veredeln. Die bestickte Ware und die Abbildung
dieser kann von uns zum Zwecke der Eigenwerbung und Reverenzvorlagen verwendet
werden, es sei denn das schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Muster/Unterlagen
Falls nichts anderes vereinbart wurde, versenden wir Muster nur gegen Rechnung.
Für Fremdvorlagen, Skizzen usw., die nach Erledigung des Auftrags vom Besteller
nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgefordert werden, übernehmen wir keine
Haftung. Sämtliche von uns gefertigten Punchdateien bleiben unser Eigentum,
auch wenn für die Anfertigung eine besondere Vergütung vereinbart wurde.
Ebenso verbleibt das alleinige Urheber- oder sonstige Schutzrecht, wenn ein
Emblem, Motiv, Schrift oder sonstige Zeichen von uns entworfen, gestaltet oder
umgestaltet wird, außer es wurde mit dem Besteller eine abweichende
schriftliche Vereinbarung getroffen.
Urheberrechte
Bei allen Motiven, Logos und Schriftzügen setzten wir voraus, dass der
Auftraggeber im Besitz der Vervielfältigungsrechte ist. Der Auftraggeber
versichert, dass er im Besitz sämtlicher für die Be- und Verarbeitung durch
den Auftragnehmer erforderlichen Lizenzen, Urheberrechte, Warenzeichnungsrechte
u.a. ist. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte
aufgrund der Verletzung solcher Rechte geltend machen, frei. Sollte sich
herausstellen das o.a. Zusicherung falsch war, so muss der Auftraggeber für den
daraus entstanden Schaden in voller Höhe aufkommen.
Bei Auftragserteilung gilt diese Zusicherung als anerkannt.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen gegen den Käufer unser uneingeschränktes Eigentum.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind 72488 Sigmaringen